Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Uttenweiler ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Uttenweiler (www.uttenweiler.de).
Diese Website ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    Eine Anpassung an die Anforderungen des L-BGG ist bislang nicht erfolgt. Die Gemeinde Uttenweiler plant jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Website. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend der gesetzlichen Regelungen künftig erfüllt werden. Die neue Website soll nach derzeitiger Planung im Laufe des Jahres 2021 erstellt werden.
  2. Unverhältnismäßige Belastung

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG nicht barrierefrei:

  • Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich
  • Gebärdensprache ist nicht vorhanden
  • Leichte Sprache ist nicht vorhanden
  • Fotogalerie und Bilder sind nicht barrierefrei zugänglich
  • Bedienelemente fehlen
  • Die Kontrastverhältnisse sind zu gering
  • Quellcode der Website

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.04.2021 erstellt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
Gemeindeverwaltung Uttenweiler
Hauptstr. 14
88524 Uttenweiler
Telefon:+49 7374/9206-0
info@uttenweiler.de

 

 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Internetredaktion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden
Sie unter „Rückmeldungen und Kontaktangaben“ dieser Erklärung.

Falls die Internetredaktion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon:  0711 279-3358
Telefon:  0711 279-3360

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.