Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gem. § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Uttenweiler zum 01. Januar 2023 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre neu vom Gutachterausschuss festgelegt. Sie geben eine grobe Orientierung der Baulandpreise auf der Gemarkung der Gemeinde Uttenweiler bzw. der Teilorte wieder.

Grundlage für die veröffentlichten Werte sind in der Regel die abgeschlossenen und bereinigten Grundstückskaufpreise. Als Download finden Sie im Anschluss die derzeit gültigen Werte für die Gemarkungsfläche Uttenweiler mit Teilorten.

Für genauere Auskünfte oder für kostenpflichtige Anträge zur Wertermittlung / Gutachten wenden Sie sich bitte an die

Stadt Riedlingen
Marktplatz 1
88499 Riedlingen
Tel.: 07371 183-454
Fax: 07371 183-47
gutachterausschuss@riedlingen.de
Internetseite

Der Quadratmeterpreis für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten können Sie der folgenden Tabelle "Bodenrichtwerte 01.01.2023" entnehmen.