Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gem. § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Uttenweiler zum 31. Dezember 2014 ermittelt.Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre neu vom Gutachterausschuss festgelegt. Sie geben eine grobe Orientierung der Baulandpreise auf der Gemarkung der Gemeinde Uttenweiler bzw. der Teilorte wieder. Grundlage für die veröffentlichten Werte sind in der Regel die abgeschlossenen und bereinigten Grundstückskaufpreise. Als Download finden Sie im Anschluss die derzeit gültigen Werte für die Gemarkungsfläche Uttenweiler mit Tielorten . Für genauere Auskünfte oder für kostenpflichtige Anträge zur Wertermittlung / Gutachten wenden Sie sich bitte an die Stadt Riedlingen, Tel.: 07371/183-75.
http://www.riedlingen.de/Gutachterausschuss.html
Der Quadratmeterpreis für baureifes Land einschließlich Erschließungskosten können Sie der folgenden Tabelle "Bodenrichtwerte 2019-2020" entnehmen.
Detaillierte Ausführungen erhalten Sie im "Grundstücksmarktbericht".
Liste Bodenrichtwerte 2019-2020
KPA 2020 Uttenweiler - 07 Marktbericht
Zone 1011, 1012, 1014, 1015, 1016, 1061 ; Uttenweiler ost
Zone 1053, 1061 ; Uttenweiler west
Zone 1053, 1061, 1011 ; Uttenweiler Mitte
Zone 5140, 5110, 5111 ; Offingen
Zone 4240, 4210 ; Dietershausen
Zone 3040, 3010, 35 ; Sauggart
Zone 4140, 4110, 35 ; Dieterskirch